Wo ist die Innovationskompetenz des BMAS?

  • Mit dem Budget für Arbeit ist ein finanzielles Instrument für den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt geschaffen worden. Jeder Arbeit geht aber eine Aus- und Weiterbildung voraus. Das Recht auf Bildung (UN BRK, Artikel 24) schafft die Voraussetzungen für Arbeit und Existenzsicherung (Artikel 27). Auch in der betriebswirtschaftlichen Verwertungslogik kann eine Arbeitskraft nur eingesetzt werden, wenn sie die erfordrlichen Kompetenzen mitbringt. Aber ausgerechnet da fehlt das entscheidende Instrument: Es fehlt ein Budget für Qualifizierung. Und leider "fühlt" sich keiner für Qualifizierung zuständig. Konkret:
    Unser Institut versucht vergeblich, das BMAS dazu zu bewegen, eine Qualifizierung bundesweit auszubauen, die (aus Stiftungsmitteln finanziert!) hoch erfolgreich ist und internationale Beachtung erfährt. Menschen mit sogenannten geistigen Behinderungen werden umfassend zu Bildungsfachkräften qualifziert, sodass sie dauerhaft an Fachhochschulen und Universitäten die Lebenswelten von Menschen mit Behinderungen kompetent vermitteln. Sie wechseln dauerhaft aus der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt und sind in der Welt der Exzellenz - namentlich an Universitäten - tätig und verdienen durch ihre Leistungen (!) gutes Geld. Dennoch sieht das BMAS keine Rechtsgrundlage für den Aufbau von Qualifizierungen für Menschen aus einer Werkstatt, weil sie dauerhaft als nicht erwerbsfähig und damit als nicht-arbeitsmarktkonform gelten.


    Was nützen da all die Diskussion "Arbeit inklusiv gestalten", wenn es keine institutionellen Öffnungen und Verbreitung erfolgreicher Modelle gibt, sondern diese sogar durch den Rückgriff auf die alten Antworten behindert werden? Wo ist die Innovationskompetenz des BMAS?


    Beste Grüße
    Dr. Jan Wulf-Schnabel
    Institut für Inklusive Bildung
    E-Mail: wulf-schnabel@inklusive-bildung.org
    http://www.inklusive-bildung.org